Der Herzog von Windsor fand hier bereits 1937 seine splendid isolation. Und diese Ruhe findet man hier auch heute noch. Schon bei der Zufahrt durch den großzügigen Park mit dem Jahrhunderte alten Baumbestand und dem glasklaren, türkisblauen See im Hintergrund, taucht man ein, in ein Gefühl des Besonderen, des Rückzugs und der Geborgenheit und ja, irgendwie in ein anderes Zeitgefüge.
Über wenige Stufen betritt man das stilvolle, gemütliche Ambiente des Landhauses, in dem man sich unverzüglich wohl und irgendwie zuhause fühlt. Im Haus befinden sich 20, jedes für sich einzigartige Zimmer und Suiten mit allen zeitgemäßen Annehmlichkeiten eines Hauses dieser Klasse, stimmungsvolle Aufenthaltsräume mit historischen Kachelöfen, ein Klaviersalon und das ausgezeichnete Restaurant.
Viele der Zimmer und Suiten bieten einen herrlichen Blick über den Wolfgangsee, andere in die liebevoll gepflegten Parkanlage. Dabei gleicht kein Zimmer dem anderen aber in allen spürt man die besondere heimelige Atmosphäre und den subtilen Luxus. Hier kann man sein hier möchte man bleiben. In seinem ganz persönlichen Lieblingszimmer.
Im ausgezeichneten Restaurant oder, je nach Wetter, auf der großzügigen Terrasse kann man als Hotel- aber auch als Tagesgast den atemberaubenden Blick über den See und die Köstlichkeiten von Küchenchef Thomas Höfler und seinem Team genießen. Mit höchstem Respekt für die Produkte der Region kreiert er einzigartige Geschmäcker und Emotionen - zum Frühstück, dem Mittagessen oder zum eleganten Dinner.
Das im Jahr 1912 erbaute Landhaus zu Appesbach verfügt über 22 klassisch eingerichtete Zimmer und Suiten mit luxuriösem Interieur. Alle Zimmer erwarten Sie mit kostenfreiem WLAN, Sat-TV, einem Badezimmer sowie einer Wellnesstasche zum Entspannen. In den meisten Zimmern genießen Sie Seeblick und Balkon.
Wir freuen uns, Sie bei uns begrüßen zu dürfen. Ihr Appesbach Team
am See, am Ortsrand, Golfplatz in der Nähe, im Grünen
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.